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Unfallversicherung

Die gesetzliche Unfallversicherung ist ein Zweig der Sozialversicherung wie beispielsweise die Kranken- oder Pflegeversicherung. Die Pflicht-Mitgliedschaft aller Unternehmen in der gesetzlichen Unfallversicherung sorgt dafür, dass jeder Arbeitnehmer in Deutschland bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten versichert ist.

Die Berufsgenossenschaft übernimmt in diesem Fall die Haftpflicht des Arbeitgebers und wird deshalb auch allein vom Arbeitgeber finanziert. Träger der gesetzlichen Unfallversicherung für den Bereich der gewerblichen Wirtschaft sind 27 branchenbezogene Berufsgenossenschaften.

Vorrangige Aufgaben der Berufsgenossenschaften

  • Zentrale Aufgabe der Berufsgenossenschaften ist die Verhütung von Arbeitsunfällen, Berufskrankheiten und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren mit allen geeigneten Mitteln (Sozialgesetzbuch VII).
  • Im Rahmen des erweiterten Präventionsauftrages beraten sie Arbeitgeber zu Fragen des Erhalts von Gesundheit und Wohlbefinden der Beschäftigten.
  • Bei Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten ergreift die Berufsgenossenschaft alle notwendigen Maßnahmen, um die Gesundheit und Leistungsfähigkeit des Geschädigten wieder herzustellen, oder sie entschädigt Hinterbliebene durch Geldleistungen.
  • Sie beraten zu Fragen der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes.
  • Sie erlassen Berufsgenossenschaftliche Vorschriften (BGV), deren Einhaltung für Mitgliedsfirmen bindend sind.
  • Sie geben branchenspezifische Empfehlungen zur gesundheitsgerechten Gestaltung von Arbeit und Arbeitsbedingungen (BGI, BGR).
  • Sie überwachen die Einhaltung der Vorschriften durch den technischen Aufsichtsdienst (TAD) der jeweiligen Berufsgenossenschaft.
  • Sie führen Aus- und Fortbildungsmaßnahmen durch.

Die Anmeldung erfolgt automatisch

Mit der Gewerbeanmeldung wird Ihr Unternehmen automatisch bei der für Sie zuständigen Berufsgenossenschaft angemeldet. Versichert sind alle Ihre Beschäftigten, einschließlich der Auszubildenden und Teilzeitkräfte, sowie alle arbeitnehmerähnlichen Personen und auch Ihr gegen Entgeltzahlung im Unternehmen tätiger Partner.

Ob Sie als Unternehmer automatisch versichert sind oder sich zusätzlich mitversichern können, ist in den Satzungen der einzelnen Berufsgenossenschaften unterschiedlich geregelt.

Maßnahmen bei Verstößen

Bei Verstößen haben Berufsgenossenschaften die Möglichkeit, Verwarnungsgelder oder Geldbußen gegen Mitglieder zu verhängen.