Schutz bestimmter Personengruppen
Jugendarbeitsschutz
Verbot von Kinderarbeit
Spezielle ärztliche Untersuchungen
Benennung bestimmter Tätigkeiten, die für Jugendliche verboten sind oder nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden dürfen
Besondere Arbeitszeitregelungen
Beachten Sie auch die entsprechenden Beschränkungen und Vorschriften der Berufsgenossenschaft.
Mutterschutz
Besondere Maßnahmen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen
Besonderer Schutz vor Gefährdungen
Besondere Arbeitszeitregelungen
besondere Schutzfristen und Kündigungsschutz
Benachrichtigung der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde
Behinderte Arbeitnehmer
Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Art der Behinderung (technisch und organisatorisch)
besonderer Kündigungsschutz
Unterstützung und Beratung zu technischen und finanziellen Möglichkeiten bei der Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen leisten z. B. Integrationsämter (ehemals Hauptfürsorgestellen, diese sind nach SGB 9 für die berufliche Unterstützung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu-ständig) oder das Berufsförderungswerk.
Heimarbeiter
Auch wer Heimarbeit vergibt, hat Arbeitsschutzpflichten.Die Arbeitsstätte von Heimarbeitern muss so geschaffen sein, dass keine Gefahren für Beschäftigte entstehen.