RKW-Kompetenzzentrum

 

Schutz bestimmter Personengruppen

Jugendarbeitsschutz

  • Verbot von Kinderarbeit

  • Spezielle ärztliche Untersuchungen

  • Benennung bestimmter Tätigkeiten, die für Jugendliche verboten sind oder nur unter bestimmten Voraussetzungen ausgeführt werden dürfen

  • Besondere Arbeitszeitregelungen

  • Beachten Sie auch die entsprechenden Beschränkungen und Vorschriften der Berufsgenossenschaft.

Mutterschutz

  • Besondere Maßnahmen bei der Einrichtung von Arbeitsplätzen

  • Besonderer Schutz vor Gefährdungen

  • Besondere Arbeitszeitregelungen

  • besondere Schutzfristen und Kündigungsschutz

  • Benachrichtigung der zuständigen staatlichen Aufsichtsbehörde

Behinderte Arbeitnehmer

  • Anpassung der Arbeitsbedingungen an die Art der Behinderung (technisch und organisatorisch)

  • besonderer Kündigungsschutz

  • Unterstützung und Beratung zu technischen und finanziellen Möglichkeiten bei der Einrichtung von behindertengerechten Arbeitsplätzen leisten z. B. Integrationsämter (ehemals Hauptfürsorgestellen, diese sind nach SGB 9 für die berufliche Unterstützung von Arbeitgeber und Arbeitnehmer zu-ständig) oder das Berufsförderungswerk.

Heimarbeiter

Auch wer Heimarbeit vergibt, hat Arbeitsschutzpflichten.Die Arbeitsstätte von Heimarbeitern muss so geschaffen sein, dass keine Gefahren für Beschäftigte entstehen.

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