RKW-Kompetenzzentrum

 

Gastronomie - Arbeitssicherheit

Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt insbesondere die Pflichten des Arbeitgebers zur Bestellung von Betriebsärzten, Fachkräften der Arbeitssicherheit und die Pflicht zur Gründung eines Arbeitsschutzausschusses (ab 20 Beschäftigten).

Durch das ASiG wird dem Unternehmer mit Betriebsärzten und Fachkräften der Arbeitsicherheit eine qualifizierte Beratung zur Seite gestellt.
Der Grundgedanke ist die Prävention in den Bereichen der Sicherheit und Gesundheit im Betrieb,d. h. Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes, Unfallvermeidung, Verhütung arbeitsbedingter Erkrankungen und Gestaltung der Arbeitsplätze.

Der Betriebsarzt und die Fachkraft für Arbeitssicherheit muß von dem Arbeitgeber eigenständig bestellt werden.

Die Kosten, die für die Bestellung entstehen, können Sie verringern. Wie? Nutzen Sie das BGN-Branchenmodell.

Die bessere Alternative

... für Kleinbetriebe: Das BGN-Branchenmodell und der kostenlose Betreuungsservice der Kompetenzzentren

Wo hat man schon mal eine Wahl, wenn der Gesetzgeber eine Pflicht festgeschrieben hat? Klar, um die Pflicht kommt man nicht herum. Wenn es aber um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Kleinbetrieb geht, hat der Unternehmer die Wahl. Er kann sich für die Teilnahme am BGN-Branchenmodell entscheiden. Das ist die auf Kleinbetriebe zugeschnittene Alternative zur so genannten Regelbetreuung durch kostenpflichtige Dienstleister. Die kann er natürlich auch wählen.

Das BGN-Branchenmodell ist für einen Kleinbetrieb mit 10 und weniger Beschäftigten die bessere Alternative. Es ist kostenneutral und der Unternehmer übernimmt viele Aufgaben der Betreuung selbst. Er braucht also in einfachen Fällen keine Dienstleister zu beauftragen und zu bezahlen. Unterstützt wird der Unternehmer, der am Branchenmodell teilnimmt, durch die Kompetenzzentren der BGN. Diese Hilfe ist kostenlos.

DIE KOMPETENZZENTREN DER BGN

Konkrete Hilfe für Kleinbetriebe zum Nulltarif

Jedes der zurzeit 42 regionalen Kompetenzzentren der BGN ist mit mindestens einem Betriebsarzt und einer Sicherheitsfachkraft besetzt. Diese Fachleute helfen Ihnen, wenn Sie Arbeitssicherheitsprobleme oder Gesundheitsprobleme, die mit der Arbeit zusammenhängen könnten, selbst nicht lösen können. In vielen Fällen lässt sich das Problem telefonisch klären. Wenn nicht, dann kommt ein Berater vor Ort in Ihren Betrieb.

Hilfe im Kompetenzzentrum bekommen Sie und Ihre Mitarbeiter auch, wenn es darum geht, Arbeitssicherheits- oder arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme erst gar nicht entstehen zu lassen. Sie werden also auch bei der Vorbeugung unterstützt. Dazu hat die BGN spezielle betriebliche Betreuungsprogramme entwickelt, die Sie und Ihre Mitarbeiter kostenlos nutzen können. Programme gibt es z. B. zu Hautschutz, Vermeidung allergischer Atemwegserkrankungen, Staubminderungsmaßnahmen, Umgang mit Gefahrstoffen und Infektionsschutz.

Kennen lernen können Sie den Service der Kompetenzzentren auch auf Veranstaltungen der Innungen, des DEHOGA und anderer Berufsverbände. Mitarbeiter der Kompetenzzentren werden Sie dort über aktuelle Themen informieren und gerne Ihre Fragen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz beantworten. Übrigens: Die Betreuung durch die Kompetenzzentren hat nichts mit der Aufsichtstätigkeit der BGN zu tun.

Welches Kompetenzzentrum für Sie und Ihre Mitarbeiter zuständig ist, erfahren Sie bei den regionalen Branchenbüros der BGN.

München 089 89466-5820 /-5980
Mannheim 0621 4456-3650
Dortmund/Kamen-Heeren 02307 92488-40, 0231 17634-5601
Hannover 0511 23560-5400 /-5420
Potsdam 0331 64958-43 /-30
Erfurt 0361 4391-4801 /-4821


Keine Hexerei

Voraussetzung für die Betreuung "in eigener Regie ist", dass der Unternehmer die vorgeschriebene Qualifizierung absolviert. Die erwirbt er über einen Fernlehrgang, den er bei der BGN anfordert. Er arbeitet den Fernlehrgang durch und beantwortet Fragen, die er an die BGN zurückschickt. Also keine Hexerei. Eine zweite Möglichkeit, sich zu qualifizieren, ist der Besuch eines eintägigen Seminars, das z. B. über die Berufsverbände angeboten wird.

Mit Hilfe des erworbenen Wissens kann der Unternehmer die Schwachstellen in seinem Betrieb, die möglicherweise zu Arbeits- und Gesundheitsschutzproblemen führen, selbst beurteilen und ausschalten. Aber auch für den Fall, dass er einmal alleine nicht weiter weiß, ist gesorgt. Er wendet sich an das Kompetenzzentrum der BGN in seiner Nähe (Zu den Fernlehrgängen).


Ein sinnvoller Weg

Pflicht ist Pflicht. Um sie kommt keiner herum. Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und die BGN kontrollieren zurzeit schon verstärkt, ob der Unternehmer eines Kleinbetriebs in Sachen arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung etwas unternommen hat. Bei Versäumnis sind Sanktionen möglich. Viele Unternehmer von Kleinbetrieben haben sich für das BGN-Branchenmodell entschieden, weil es für sie die bessere Alternative ist. Qualifizieren auch Sie sich für das Branchenmodell inklusive kostenloser Betreuung durch das Kompetenzzentrum.

Ihre eigene Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter – denn um die geht es ja bei der Idee der Betreuung – können Sie auf diese Weise mit ein bisschen Engagement und ohne zusätzliche Beratungskosten besser schützen. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Fehlzeiten in Ihrem Betrieb aus, sondern auch auf die Produktivität und Motivation Ihrer Mitarbeiter.


by BGN - Berufsgenossenschft Nahrungsmittel und Gaststätten