RKW-Kompetenzzentrum

 

Gastronomie - Arbeitszeitregelung

Die Vorstellung von der typischen Arbeitszeit, die charakterisiert wird als 7 bis 8-Stunden- Arbeitstag von Montag bis Freitag (abzüglich des Feiertags und des Urlaubs) vom 1. Januar bis 31. Dezember eines Jahres, ist dem Hotel- und Gasstättengewerbe aufgrund der allgemein bekannten Gegebenheiten in dieser Branche seit jeher unbekannt.

Die ungleichmäßige Auslastung aufgrund von saisonalen Schwankungen und ähnlichen Bedingungen (Wetteränderungen, kurzfristig abgesagte Veranstaltung) zwingt den Arbeitsgeber, den unterschiedlichen Bedarf an Arbeitskräften der jeweiligen Situation anzupassen. Hinzu kommt, dass aufgrund der langen Betriebsöffnungszeiten oftmals Schichtarbeit unvermeidlich ist. Des weiteren werden Gaststätten häufig in der Nachmittagszeit geschlossen, so dass der Mitarbeiter nicht selten verpflichtet wird, Teildienst (d.h. Verteilung der täglichen Arbeitszeit auf zwei voneinander getrennte Arbeitsblöcke) zu leisten.

Schließlich ist Sonn- und Feiertagsarbeit, da gerade an Wochenenden und Feiertagen diese Dienstleistungen nachgefragt werden, sowie Nachtarbeit (z.B. in Bars, an der Rezeption oder bei besonderen Veranstaltungen) unausweichlich.
Gefragt sind mitarbeiterfreundliche Arbeitszeitmodelle.

Positive Effekte:

  • Kostensenkung durch einen Personaleinsatz, der sich am tatsächlichen Arbeitsanfall orientiert
     
  • mehr Arbeitszufriedenheit durch bessere Arbeitszeiten
     
  • Abbau gesundheitlicher Belastungen aufgrund einer besseren Verteilung der Arbeitszeiten
     
  • weniger Krankheitstage aufgrund von Belastungsabbau
     
  • Qualitätssteigerung in der Arbeit


Umsetzungsvorschläge:

  • tägliche Arbeitszeit von 8 Stunden nicht überschreiten (Ermüdung, Fehlleistung und Unfälle nehmen bei einer längeren Arbeitszeit zu)
     
  • hintereinanderliegende Arbeitstage auf 5 bis 7 Tage begrenzen
     
  • Wochenenden mit 2 freien Tagen ermöglichen
     
  • wöchentlich rotierende Schichten vermeiden, für soziale Kontakte und die Gesundheit sind kurze Schichtwechsel (z.B. Wechsel aller 3 Tage) günstiger
     
  • Schichtplan vorwärts rollend gestalten (Früh-, Spät- und Nachtschicht)
     
  • geteilte Arbeitstage vermeiden
     
  • Arbeitszeitgestaltung immer mit den Mitarbeitern besprechen und deren Wünsche berücksichtigen
     
  • frühzeitige Fertigstellung des Schichtplanes, so dass die Mitarbeiter vorausschauend planen können
     

Die Arbeitszeit der Mitarbeiter wird in dem Arbeitszeitgesetz geregelt. Zweck des Gesetzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten durch die Arbeitszeitgestaltung zu gewährleisten und die Rahmenbedingungen für flexible Arbeitszeiten zu verbessern.

Wesentliche Aspekte des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)

 § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

  • werktäglich (Mo-Sa) 8 Stunden
  • Verlängerung der täglichen Arbeitszeit auf 10 Stunden möglich, wenn innerhalb von 6 Monaten die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt
     

Eine Arbeitszeitregelung, nach der ein Arbeitnehmer von 11:00 bis 15:00 Uhr und von 18:00 bis 24:00 Uhr zu arbeiten hat (häufig in Gaststätten) ist somit nach § 3 nicht vereinbar.

§ 4 Ruhepausen

  • bei einer Arbeitszeit von 6 bis 9 Stunden: 30 Minuten Ruhepause
  • bei einer Arbeitszeit von mehr als 9 Stunden: 45 Minuten Ruhepause
  • die Ruhepausen können in 15 minütigen Abschnitten unterteilt werden
  • maximal 6 Stunden Arbeit ohne Ruhepause


§ 5 Ruhezeiten

  • die Ruhezeit ist die Zeit zwischen zwei Schichten
  • mindestens 11 Stunden ununterbrochen
  • 10 Stunden ununterbrochene Ruhezeit möglich, wenn innerhalb von 4 Wochen ein Ausgleich erfolgt (12 Stunden)


§ 6 Nacht- und Schichtarbeit / § 7 Abweichende Regelungen

  • Nachtarbeit von 23:00 Uhr bis 6:00 Uhr (ohne Ruhepause)
  • die tägliche Nachtarbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten
  • die Verlängerung auf 10 Stunden ist möglich, wenn innerhalb von einem Monat die durchschnittliche Arbeitszeit 8 Stunden beträgt
     

§§ 9, 10, 11 Sonn- und Feiertagsbeschäftigung

  • generell ist die Beschäftigung an diesen Tagen nicht erlaubt
  • Arbeitnehmer u.a. in der Gastronomie dürfen an Sonn- und Feiertagen arbeiten
  • mindestens 10 Sonntage im Jahr müssen beschäftigungsfrei sein
  • die Arbeitszeit darf 8 Stunden nicht überschreiten
  • für die Tätigkeit an einem Sonntag ist ein Ersatzruhetag innernhalb von 2 Wochen und für die Arbeit an einem Feiertag innenrhalb von 8 Wochen zu gewähren