Gastronomie - Branchenmodell
Die Arbeitssicherheit dient der arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Betreuung im Unternehmen.
Das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) regelt eine fachlich qualifizierte Unterstützung durch Betriebsärzte und Fachkräfte der Arbeitssicherheit (Ingenieure) für den Unternehmer, die er im Vorfeld selbständig zu bestellen hat.
Die Aufgabe der Fachkräfte ist es, den Arbeitgeber bei der Verhütung von Unfallen und Berufskrankheiten, einschließlich der Sicherheit und Gesundheit und der Gestaltung der Arbeitplätze zu unterstützen, zu beraten und arbeitsbedingte Erkrankungen zu verhüten.
Die Regelbetreuung ist für den Unternehmer mit Kosten verbunden.
Die Kosten können Sie verringern. Wie? Nutzen Sie das Branchenmodell der Berufgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten (BGN).
Die bessere Alternative
... für Kleinbetriebe: Das BGN-Branchenmodell und der kostenlose Betreuungsservice der Kompetenzzentren
Wo hat man schon mal eine Wahl, wenn der Gesetzgeber eine Pflicht festgeschrieben hat? Klar, um die Pflicht kommt man nicht herum. Wenn es aber um die arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung im Kleinbetrieb geht, hat der Unternehmer die Wahl. Er kann sich für die Teilnahme am BGN-Branchenmodell entscheiden. Das ist die auf Kleinbetriebe zugeschnittene Alternative zur so genannten Regelbetreuung durch kostenpflichtige Dienstleister. Die kann er natürlich auch wählen.
Das BGN-Branchenmodell ist für einen Kleinbetrieb mit 10 und weniger Beschäftigten die bessere Alternative. Es ist kostenneutral und der Unternehmer übernimmt viele Aufgaben der Betreuung selbst. Er braucht also in einfachen Fällen keine Dienstleister zu beauftragen und zu bezahlen. Unterstützt wird der Unternehmer, der am Branchenmodell teilnimmt, durch die Kompetenzzentren der BGN. Diese Hilfe ist kostenlos.
DIE KOMPETENZZENTREN DER BGN
Konkrete Hilfe für Kleinbetriebe zum Nulltarif
Jedes der zurzeit 42 regionalen Kompetenzzentren der BGN ist mit mindestens einem Betriebsarzt und einer Sicherheitsfachkraft besetzt. Diese Fachleute helfen Ihnen, wenn Sie Arbeitssicherheitsprobleme oder Gesundheitsprobleme, die mit der Arbeit zusammenhängen könnten, selbst nicht lösen können. In vielen Fällen lässt sich das Problem telefonisch klären. Wenn nicht, dann kommt ein Berater vor Ort in Ihren Betrieb.
Hilfe im Kompetenzzentrum bekommen Sie und Ihre Mitarbeiter auch, wenn es darum geht, Arbeitssicherheits- oder arbeitsbedingte Gesundheitsprobleme erst gar nicht entstehen zu lassen. Sie werden also auch bei der Vorbeugung unterstützt. Dazu hat die BGN spezielle betriebliche Betreuungsprogramme entwickelt, die Sie und Ihre Mitarbeiter kostenlos nutzen können. Programme gibt es z. B. zu Hautschutz, Vermeidung allergischer Atemwegserkrankungen, Staubminderungsmaßnahmen, Umgang mit Gefahrstoffen und Infektionsschutz.
Kennen lernen können Sie den Service der Kompetenzzentren auch auf Veranstaltungen der Innungen, des DEHOGA und anderer Berufsverbände. Mitarbeiter der Kompetenzzentren werden Sie dort über aktuelle Themen informieren und gerne Ihre Fragen in Sachen Arbeits- und Gesundheitsschutz beantworten. Übrigens: Die Betreuung durch die Kompetenzzentren hat nichts mit der Aufsichtstätigkeit der BGN zu tun.
Welches Kompetenzzentrum für Sie und Ihre Mitarbeiter zuständig ist, erfahren Sie bei den regionalen Branchenbüros der BGN.
München 089 89466-5820 /-5980
Mannheim 0621 4456-3650
Dortmund/Kamen-Heeren 02307 92488-40, 0231 17634-5601
Hannover 0511 23560-5400 /-5420
Potsdam 0331 64958-43 /-30
Erfurt 0361 4391-4801 /-4821
Keine Hexerei
Voraussetzung für die Betreuung in eigener Regie ist, dass der Unternehmer die vorgeschriebene Qualifizierung absolviert. Die erwirbt er über einen Fernlehrgang, den er bei der BGN anfordert. Er arbeitet den Fernlehrgang durch und beantwortet Fragen, die er an die BGN zurückschickt. Also keine Hexerei. Eine zweite Möglichkeit, sich zu qualifizieren, ist der Besuch eines eintägigen Seminars, das z. B. über die Berufsverbände angeboten wird.
Mit Hilfe des erworbenen Wissens kann der Unternehmer die Schwachstellen in seinem Betrieb, die möglicherweise zu Arbeits- und Gesundheitsschutzproblemen führen, selbst beurteilen und ausschalten. Aber auch für den Fall, dass er einmal alleine nicht weiter weiß, ist gesorgt. Er wendet sich an das Kompetenzzentrum der BGN in seiner Nähe.
Ein sinnvoller Weg
Pflicht ist Pflicht. Um sie herum kommt keiner. Die staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und die BGN kontrollieren zurzeit schon verstärkt, ob der Unternehmer eines Kleinbetriebs in Sachen arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung etwas unternommen hat. Bei Versäumnis sind Sanktionen möglich. Viele Unternehmer von Kleinbetrieben haben sich für das BGN-Branchenmodell entschieden, weil es für sie die bessere Alternative ist. Qualifizieren auch Sie sich für das Branchenmodell inklusive kostenloser Betreuung durch das Kompetenzzentrum.
Ihre eigene Gesundheit und die Ihrer Mitarbeiter – denn um die geht es ja bei der Idee der Betreuung – können Sie auf diese Weise mit ein bisschen Engagement und ohne zusätzliche Beratungskosten besser schützen. Das wirkt sich nicht nur positiv auf die Fehlzeiten in Ihrem Betrieb aus, sondern auch auf die Produktivität und Motivation Ihrer Mitarbeiter.
Quelle: Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten BGN
Informationen zur BGN finden Sie hier.