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Gastronomie - Brandschutz

Brandschutz beginnt beim Bauen.

Die Räume sind so zu gestalten, dass der Entstehung und der Ausbreitung von Bränden vorgebeugt wird. Die Räume müssen weiter so gestaltet sein, dass - wenn ein Brand entstanden ist - die Rettung aller Personen möglich ist und der Brand wirksam bekämpft werden kann.

Für die Gestaltung von Decken und Wänden bedeutet dies, dass sie im Wesentlichen aus nicht brennbaren oder mindestens aus schwerentflammbaren Baustoffen bestehen müssen.

Wenn ein Feuer ausgebrochen ist, müssen Feuerlöscheinrichtungen vorhanden sein!

Zum Löschen von Entstehungsbränden und zur Rettung von Personen aus der Feuergefahr müssen Feuerlöscheinrichtungen entsprechend der Brandgefahr und Größe des Betriebes vorhanden sein.

Küchengrundfläche:               Anzahl der Feuerlöscher
                      Füllmenge         6 kg             12 kg
von   50 m²                               2                1
von 150 m ²                             4                2
 

  • Die Feuerlöscher müssen an gut sichtbaren und leicht zugänglichen Stellen angebracht sein.
     
  • Feuerlöscher sind durch Sachkundige mindestens alle 2 Jahre auf ihre Funktionsfähigkeit zu testen.
     
  • Zur Bekämpfung von Friteusenbränden und Kipppfannbränden muss ein Deckel, eine Feuerlöschdecke oder z.B. eine stationierte Löschanlage vorhanden sein.
     
  • Abfallbehälter für leichtentzündliche, selbst entzündliche oder ähnliche Stoffe, müssen aus nicht brennbarem Material bestehen.
     
  • Rettungswege und Notausgänge müssen allgemein bekannt und gekennzeichnet sein und frei von Gegenständen.
     
  • Türen von Rettungswegen müssen in Fluchtrichtung aufschlagen.
     
  • Mitarbeiter sind über den Brandschutz zu belehren.

Service

Förderung