Gastronomie - Reinigung der Getränkeschankanlage
Reinigung der Getränkeschankanlage
Getränkeschankanlagen sind offene Systeme, in die Verschmutzungen eindringen können und das Getränk z.B. durch Mikroorganismen, Schmutz und Gerüche verändern können. Die Gesundheit der Gäste und Mitarbeiter muss geschützt werden und die Getränkequalität muss optimal erhalten bleiben, dass bedeutet, Sie müssen die Schankanlage regelmäßig reinigen!
Um das zu verhindern müssen Getränkeschankanlagen regelmäßig gereinigt und desinfiziert werden.
Aber wie oft?
Die Regelmäßigkeit ist abhängig von:
- dem auszuschenkenden Getränk (unterschiedliche Anfälligkeit der Getränke)
- Veränderungen des Getränkes bzw. Verschmutzungen der Anlage oder Bauteile
- hohen Umgebungstemperaturen
- langen Schankpausen
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Klare Orientierungswerte für die Reinigungsintervalle gibt die DIN - Norm 6650-6 "Getränkeschankanlage - Teil 6 Anforderung an die Reinigung und Desinfektion"
täglich: | Fruchtsaft und Fruchtnektar |
alle 1 - 7 Tage: | stilles Wasser, alkoholfreies Bier |
alle 7 Tage: | Bier |
alle 7 - 14 Tage: | kohlensäurehaltiges Wasser u.a. alkoholfreie Getränke, Wein |
Es wird empfohlen, die Reinigung entsprechend der technischen Regeln für Getränkeschankanlagen TRSK 501 "Reinigung von Getränkeschankanlagen" durchzuführen:
- Getränke- und Grundstoffleitung sind unmittelbar vor der ersten Inbetriebnahme zu reinigen.
- Getränkeleitungen und Zapfarmaturen sind mindestens alle zwei Wochen zu reinigen, besser jedoch mindestens einmal pro Woche.
- Reinigung der Getränkeleitungen bei Wechsel der Getränkeart und Unterbrechung des Betriebes von mehr als einer Woche.
- Teil der Zapfarmatur, der abwechselnd mit Luft und Getränk in Berührung kommt sollte täglich einmal gereinigt werden.
- Bewegliche Teile der Hinterdruckgasleitung sind alle zwölf Monate zu reinigen.
- Leitungsanschlussteile vor jedem Anschluss und nach Herausnahme aus dem Getränke- oder Grundstoffbehälter reinigen.
- Für die Reinigung sind Reinigungsmittel zu verwenden, von denen der Hersteller bescheinigt hat, dass sie den allgemein anerkannten Regeln und Stand der Technik entsprechen.
Die Reinigung ist im Betriebsbuch von der Person zu bestätigen, die die Reinigung durchgeführt hat.
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Verantwortung des Betreibers
- Schankanlagen in betriebssicheren Zustand erhalten, betreiben und überwachen
- notwendige Instandsetzungsmaßnahmen treffen
- Bestellung eines Sachkundigen bei der zuständigen Behörde zur Prüfung und wiederkehrenden Prüfung der Anlage
- Verunreinigungen der Getränke und Grundstoffe vermeiden
- Unterweisung der Mitarbeiter über das Betreiben der Schankanlage und der Druckgasbehälter sowie über die besonderen Gefahren der Gase
- Unterweisung bei jedem neu eingestellten Mitarbeiter durchführen, ansonsten einmal jährlich
Weitere Informationen zur Getränkeschankanlage erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Berufsgenossenschaft für Nahrungsmittel und Gasstätten oder im Internet unter www.bgn.de.