RKW-Kompetenzzentrum

 

Was brauche ich zur Gründung?

Voraussetzungen für einen erfolgreichen Start

Fach- und branchenspezifisches Know-how ist die Grundvoraussetzung für die Existenzgründung in der Gastronomie. Aber bei weitem nicht alles.
Bevor Sie den Schritt wagen, sind neben dem abgesicherten Businessplan und der richtigen Wahl des Standortes noch viele Dinge im Gründungsvorfeld zu beachten.
Im Gaststättengewerbe ist es zunächst wichtig, dass Sie sich entscheiden: Szenekneipe oder rustikale Küche. Danach richtet sich die Ausstattung für die notwendige Athmosphäre, die Öffnungszeiten sind zu berücksichtigen und natürlich bei der Personalauswahl ist darauf zu achten, dass die Mitarbeiter dem Stil des Lokals entsprechen.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe ist ein erlaubnispflichtiges Gewerbe, d.h. Sie müssen eine Konzession (Erlaubnis) gemäß § 2 Abs. 1 Gaststättengesetz beantragen und können erst dann Ihr Gewerbe bei dem zuständigen Gewerbeamt anmelden.



Wie erhalten Sie eine Konzession?

1. Nachweis über die persönliche Eignung

  • Beantragung eines polizeilichen Führungszeugnisses bei dem zuständigen Einwohnermeldeamt.

  • Auszug aus dem Gewerbezentralregister (beim zuständigen Einwohnermeldeamt erhältlich).

  • Nachweis einer Unbedenklichkeitsbescheinigung von dem zuständigen Finanzamt (dabei wird belegt, dass Sie keine Schulden aus früheren selbständigen Tätigkeiten  oder steuerliche Rückstände haben)

  • Unbedenklichkeitsbescheinigung der Gewerbesteuerbehörde Ihrer Gemeinde

2. Nachweis über die fachliche Eignung

  • Teilnahme an einer halbtägigen Gaststättenunterrichtung bei der Industrie- und Handelskammer gemäß § 4 Gaststättengesetz. Die Teilnahmegebühr beträgt ca. 60,- €. Für die Teilnahme gelten keine bestimmten beruflichen Voraussetzungen. Freigestellt an der Gaststättenunterrichtung sind Absolventen bestimmter Ausbildungsberufe (z.B. Koch, Restaurant- bzw. Hotelfachmann/frau oder Fachgehilfe im Gastgewerbe)
    Nähere Auskünfte erhalten Sie bei Ihrer zuständigen IHK.

  • Bescheinigung der Erstbelehrung bei dem zuständigen Gesundheitsamtes oder eines beauftragten Arztes, die nicht älter als 3 Monate sein darf.

3. Nachweis für objektbezogene Voraussetzungen

  • Vorlage des Miet-, Pacht- oder Kaufvertrages für die Gaststättenräumlichkeiten

  • Nachweis, dass die Räumlichkeiten zweckbezogen nutzbar sind (z.B. durch Bauzeichnungen/Grundrisse aller Betriebs- und Sanitärräume) und eine ent-sprechende Baugenehmigung.

Wo erhalten Sie die Konzession?
Bei dem für den Betriebssitz zuständigen Wirtschafts- und Ordnungsamt.


Eine Konzession benötigen Sie nicht, wenn Sie:

  • Milch, Milcherzeugnisse oder alkoholfreie Milchmischgetränke verabreichen,

  • unentgeltliche Kostproben verteilen,

  • alkoholfreie Getränke aus Automaten anbieten,

  • in räumlicher Verbindung zu einem Ladengeschäft des Lebensmitteleinzelhandels oder des Lebensmittelhandwerks während der Ladenöffnungszeiten alkoholfreie Getränke oder zubereitete Speisen anbieten, ohne aber Sitzmöglichkeiten bereitzustellen

  • Ihren Beherbergungsbetrieb so ausgelegt haben, dass nicht mehr als acht Gäste gleichzeitig zu beherbergen sind, jedoch nicht, wenn Sie in Verbindung noch eine Schank- oder Speisewirtschaft betreiben.

Mehr Informationen zu diesem Thema finden Sie hier: "Merkblatt für die Eröffnung oder Übernahme eines Gaststättengewerbes" (PDF 393 KB).

Sind diese Kriterien ausreichend für einen Start in den Erfolg?
Der Weg in die Existenzgründung ist mit großen Anforderungen verbunden, die es heisst zu bewältigen. Gerade die Anfangsphase fordert einen hohen Arbeitseinsatz und bedeutet Einschränkungen in der Freizeit und des Familielebens.

Über folgende Fähigkeiten sollten Sie als Existenzgründer verfügen:

  • Durchsetzungsvermögen
  • hohes Engagement
  • Frustrationstoleranz (Rückschläge verkraften)
  • konsequente Marktorientierung, Kundenorientierung und Innovationsfähigkeit
  • Organisationstalent und Akquisitionstärke
  • Kreativität für neue Ideen im Angebot und Ausstattung
  • Kooperationsfähigkeit mit anderen Anbietern
  • Sozialkompetenz
  • Kenntnisse über die Personalauswahl und die richtige Führung der Mitarbeiter
     

Unerlässlich für die Tätigkeit mit Kunden sind folgende persönliche Eigenschaften notwendig:

  • Freude an vielen Kontakten und Geselligkeit
  • in der Lage sein, stets die Probleme der Gäste zu hören
  • charismatische und sympathische Erscheinung gegenüber den Kunden
  • Geduld und Ausdauer mit den Gästen (manche können sehr unangenehm sein)
  • Kommunikationsfähigkeit mit unterschiedlichen Kundengruppen und Mitarbeitern
  • Extrovertiertheit
     

Verfügen Sie über diese Eigenschaften und Fähigkeiten? Schätzen Sie sich selbstkritisch ein oder lassen Sie Freunde und Bekannte beurteilen.

Die Arbeit in der Gastronomie ist häufig verbunden mit:

  • unregelmäßigen Arbeitszeiten
  • unterschiedlichem Arbeitsanfall (Stoßzeiten)
  • Arbeiten dann, wenn Freunde und Familie frei haben (Wochenende und Feiertage)
  • ständiger direkter Kontakt mit den Kunden
  • Konkurrenzdruck und vielem mehr.
     

Sind Sie bereit und auch gesundheitlich in der Lage, einen eigenen Betrieb zu führen? Haben Sie mit Ihrer Familie alles abgesprochen?

Fitness und Leistungsstärke sind im Geschäftsleben gefragt. Wie sieht es bei Ihnen aus, sind Sie auch gesund?

Was Sie für Ihre Gesundheit tun können, finden Sie hier.