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Tarifverträge

Was ist ein Tarifvertrag?

Tarifverträge legen für alle wichtigen Arbeits- und Einkommensbedingungen die Mindeststandards fest:

  • Löhne, Gehälter, Ausbildungsvergütungen,

  • Arbeitszeit,

  • Urlaub und Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld,

  • Kündigungsfristen usw.

Tarifverträge werden in der Regel zwischen einer Gewerkschaft und einem Arbeitgeberverband abgeschlossen. Tarifverträge mit einzelnen Unternehmen nennt man Haus- oder Firmentarifverträge.

Warum überhaupt Tarifverträge?

Tarifverträge stellen für den Arbeitsmarkt Regeln auf, in dem sie verbindliche Vorgaben für die individuellen Arbeitsverträge machen. Sie regeln die Markt-Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten.

Der Nutzen von Tarifverträgen:

  • für Arbeitgeber entstehen einheitliche Wettbewerbsbedingungen bei den Arbeitskosten, dadurch eine Entlastung der einzelnen Betriebe

  • für Arbeitnehmer erfüllen sie eine Schutzfunktion

Für wen gelten die Tarifverträge?

Auf tarifliche Regelungen und Leistungen haben ausschließlich die Mitglieder der vertragsschließenden Gewerkschaft im jeweiligen Tarifbereich Anspruch. Nicht-Gewerkschaftsmitglieder erhalten in einem tarifgebundenen Unternehmen in der Regel ebenfalls die Tarifleistungen, weil kein Arbeitgeber sie durch schlechtere Arbeits- und Einkommensbedingungen zum Gewerkschaftsbeitritt veranlassen möchte. Einen Rechtsanspruch haben sie allerdings nicht, es sei denn, im individuellen Arbeitsvertrag wird ausdrücklich auf die Tarifverträge Bezug genommen.

Vielfach orientieren sich Unternehmen, die nicht im Arbeitgeberverband sind, auch an den Branchentarifen. Dazu sind sie allerdings nicht verpflichtet.

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