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Gefährdungsbeurteilung für mehr Sicherheit

Eine Gefährdungsbeurteilung ist das gezielte und systematische Erfassen aller Gesundheitsgefährdungen, die an einem Arbeitsplatz auftreten können sowie die Festlegung von Maßnahmen zu deren Verminderung bzw. Vermeidung (Schutzmaßnahmen).

Grundlage für die Identifizierung von Gefährdungen ist ein modernes Gesundheitsverständnis das davon ausgeht, dass Gesundheit mehr ist als Abwesenheit von Krankheit. Das bezieht auch das psychische und soziale Wohlbefinden mit ein:

  • Körperliches Wohlbefinden und Fitness
  • Psychisches Wohlbefinden (Motivation, Freude, Selbstvertrauen, Lernbereitschaft)
  • Soziales Wohlbefinden (Familie, Freunde, soziale Geborgenheit, Sinnhaftigkeit des Lebens)


Was sind denn nun alles Gefährdungen?:

Hier einige Beispiele:

Unfallgefahren: Klassische Unfallgefahren sind zum Beispiel Stolperstellen im Fußboden, Quetsch-, Fang- oder Stoßstellen an Maschinen, Absturzgefahr, defekte elektrische Anlagen oder der Umgang mit explosiven Stoffen.

Entstehung arbeitsbedingter Erkrankungen und Berufskrankheiten: Unfälle treten plötzlich auf und verursachen meist unmittelbar körperliche Verletzungen. Es gibt aber auch Gegebenheiten am Arbeitsplatz oder im Arbeitsablauf, die erst nach längerer Ausführung oder Einwirkzeit zu Gesundheitsbeeinträchtigungen führen können. Bestimmte Chemikalien können beispielsweise Hautkrankheiten oder Allergien verursachen. Arbeiten auf Knien oder schweres Heben und Tragen können Beschwerden und Schäden am Muskel- und Skelettsystem verursachen. Dauerlärm schädigt ab einer bestimmten Lautstärke das Gehör.

Beeinträchtigung von Gesundheit und Wohlbefinden: Zu viel Arbeit, Termindruck und fehlende Informationen können Auslöser für Stress und dessen Folgeerscheinungen wie Bluthochdruck oder chronische Ermüdung sein. Eine langweilige, unterfordernde Tätigkeit wirkt demotivierend und macht unzufrieden. Überdurchschnittlich lange und vor allen Dingen unplanbare Arbeitszeiten beeinträchtigen das Familienleben und die Pflege sozialer Kontakte.

Wie kann ich als Unternehmer die Situation beurteilen?

Mitarbeiter einbeziehen: Zunächst einmal hilft der gesunde Menschenverstand, Gefährdungen zu entdecken und zu beseitigen. Beziehen Sie die Mitarbeiter unbedingt mit ein, denn sie kennen ihren Arbeitsplatz am besten und wissen genau, wo der Schuh drückt.

Checklisten nutzen: Besorgen Sie sich Checklisten! Sie ermöglichen es, Arbeitsplätze schnell zu beurteilen und bewahren davor, wichtige Dinge zu vergessen. Achten Sie darauf, dass nicht nur Unfallgefahren und Indikatoren für Berufskrankheiten abgefragt werden, sondern auch die so genannten „weichen Faktoren“ Gesundheit und leistungsfähigkeit beeinflussen (zum Beispiel autoritärer Führungsstil, sozial ungünstig geregelte Arbeitszeiten, mangelhafte Informationen und Aufgabenstellungen, schlechte Zusammenarbeit unter den Mitarbeitern).

Maßnahmen festlegen: Legen Sie fest, was an den betreffenden Arbeitsplätzen zu verändern ist, um Unfälle oder Gesundheitsschädigungen zu vermeiden.

Beraten lassen: Scheuen Sie sich nicht, Ihre Berufsgenossenschaft oder Ihre Fachkraft für Arbeitssicherheit um Rat zu fragen. Hier erhalten Sie in der Regel auch branchenspezifische Checklisten und Informationen.

Wann müssen Gefährdungsbeurteilungen durchgeführt werden?

Spätestens wenn Sie Mitarbeiter eingestellt haben, sind Sie dazu verpflichtet, Gefährdungsbeurteilungen an allen Arbeitsplätzen durchzuführen. Grundlagen dafür sind das Arbeitsschutzgesetz und die Betriebssicherheitsverordnung.

Welchen Nutzen hat das Unternehmen?

Eine derartige systematische Analyse der Arbeitsplätze hat Vorteile für Ihr Unternehmen.

  • Sie schaffen die Voraussetzung für gesunde Arbeitsbedingungen. Gesunde und zufriedene Mitarbeiter arbeiten besser, sind kreativer und liefern Qualität.
     
  • Defizite in der Gestaltung von Arbeitsabläufen werden aufgedeckt und Maßnahmen zur Beseitigung festgelegt – eine Voraussetzung für die Verbesserung der Effektivität der Arbeit.
     
  • Die Ermittlung und Dokumentation der vorhandenen Gefährdungen bilden die Basis, um bedarfsspezifische Maßnahmen zu treffen.
     
  • Die wirtschaftliche Auswahl und Anwendung von persönlichen Schutzausrüstungen wird ermöglicht.
     
  • Mit der Durchführung der Gefährdungsbeurteilung sind Sie rechtlich auf der sicheren Seite.

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