Unterstützung und Kontrolle im Gesundheitsschutz
Als Arbeitgeber haben Sie eine hohe Verantwortung im Arbeits- und Gesundheitsschutz und eine Reihe von Pflichten zu erfüllen. Das ist nicht immer einfach, denn folgende Sachverhalte erschweren es einem Unternehmer diese Pflichten mit aller Sorgfalt zu erfüllen:
Ein hoher Kraftaufwand ist erforderlich, um ein Unternehmen „am Laufen“ zu halten.
Unternehmer leiden unter permanentem Zeitmangel.
Unternehmer verfügen oftmals über ungenügendes Fachwissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz.
In Deutschland besteht für jeden Arbeitgeber die Pflicht, eine sicherheitstechnische und arbeitsmedizinische Betreuung in Anspruch zu nehmen. Dadurch ist sichergestellt, dass das Fachwissen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz in die Unternehmen gelangt und effektiv umgesetzt werden kann.
Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel
Die Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel (www.bge.de) ist ein wichtiger Ansprechpartner in Sachen "Arbeits- und Gesundheitsschutz". Hier erhalten Sie vielfältige branchenspezifische Informationen und Hilfestellungen, um Gesundheitsrisiken in Ihrem Geschäft zu vermeiden.
Im Rahmen der sicherheitstechnischen Betreuung bietet Sie Ihnen das so genannte Unternehmermodell an.
Wenn trotz aller Vorkehrungen zum Beispiel eine Verkäuferin in Ihrem Geschäft stolpert und sich dabei verletzt, übernimmt die Berufsgenossenschaft die Kosten für die Wiederherstellung der Arbeits- und Leistungsfähigkeit dieser Mitarbeiterin (ohne Praxisgebühr und Zuzahlungen für Medikamente, Heil- und Hilfsmittel sowie Krankenhauskosten).
Als Besonderheit der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandels sind Sie als UnternehmerIn ebenfalls pflichtversichert und haben somit auch einen Anspruch auf alle Leistungen.
Weitere Informationen zu den Aufgaben und Leistungen einer Berufsgenossenschaft finden Sie hier und auf den Internetseiten der Berufsgenossenschaft für den Einzelhandel.
Staatliche Aufsicht
Die staatlichen Aufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung der staatlichen Gesetze und der dazu erlassenen Verordnungen und Regeln. Auch die Beratung von Arbeitgebern gehört zu ihrem Aufgabenbereich. Weitere Informationen zu den Aufgaben und Rechten der staatlichen Aufsichtsbehörden finden Sie hier.